Informationen zur Erlangung des Fischereischeines!

Wie erlange ich den Fischereischein?
 
Für die Erlangung des Fischereischeines müssen Sie eine Prüfung ablegen. Diese Fischerprüfungen sind eine staatliche Prüfung und finden zweimal jährlich landeseinheitlich bei den unteren Fischereibehörden kreisfreier Städte bzw. in Landkreisen bei den jeweiligen Kreisverwaltungen statt. Für den Schulungsbereich unserer Ausbilder finden solche Fischerprüfungen z.B. bei den folgenden Unteren Fischereibehörden statt:
 
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm
Kreisverwaltung Cochem-Zell
Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun
Frühjahrsprüfung Kreisverwaltung Trier-Saarburg
Herbstprüfung Stadtverwaltung Trier
Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis Simmern
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Kreisverwaltung Kaiserslautern
 
Termine sind wie folgt:
 
Winterkurs Prüfungstermin      am 1. Freitag im März.
Frühjahrskurs Prüfungstermin  am 1. Freitag im Juni.
Sommerkurs Prüfungstermin   am 1. Freitag im September.
Herbstkurs Prüfungstermin      am 1. Freitag im Dezember.
 
Die Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung:
 
Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz ist Gemäß § 5 Abs. 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Landesfischereigesetzes ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang zur staatlichen Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz. Die Teilnahme an den Vorbereitungslehrgängen wird vom Lehrgangsleiter bestätigt. Diese Bestätigung ist am Tag der Prüfung der Unteren Fischereibehörde vorzulegen. Die Bescheinigung wird ausgestellt, wenn die/der Teilnehmer innerhalb des gesamten Lehrgangs in allen Prüfungsgebieten an mindestens 35 Ausbildungsstunden teilgenommen hat.

Des Weiteren müssen die Prüflinge am Tage der Prüfung mindestens das 13 Lebensjahr vollendet und Ihren Hauptwohnsitz in Rheinland/Pfalz haben. Bei Teilnehmern unter 18 Jahren muss eine Zustimmung des bzw. der gesetzlichen Vertreter vorliegen. Die Kurse und Prüfungen finden ausschließlich in deutscher Sprache und Schrift statt.

Des Weiteren müssen noch folgende Punkte erfüllt sein:

- die Anmeldefrist muss man gewahrt haben,
- den Nachweis über die mindestens 35-stündige Teilnahme an einem Lehrgang zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung muss erbracht werden,
- der Prüfling muss sich am Tage der Prüfung mit einen amtlichen Personalausweis ausweisen können,
- die schriftliche Einladung der Prüfungsbehörde muss man vorweisen können,
- nicht entmündigt ist,
- den Einzahlungsbeleg der Prüfungsgebühr vorgelegt werden.

Anmeldung zur Prüfung:

Sofern Sie sich entscheiden an unseren Vorbereitungslehrgängen unser Bezirksverbände teilzunehmen, wird bei Erreichen der 35 Ausbildungsstunden, dieser Nachweis, die Anmeldung zur Prüfung und der Schriftverkehr mit den Behörden von den Ausbildern der Bezirksverbände übernommen, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen.

Lehrgangsgebühren:

In Rheinland-Pfalz gelten landesweit einheitliche Gebühren, unabhängig davon, ob Sie einem Verband angehören oder nicht.

Die Lehrgangsgebühren sind in Absprache mit den drei Dachverbänden der in Rheinland-Pfalz tätigen Freizeitfischereiorganisationen und dem Ministerium für Umwelt-, Forsten und Verbraucherschutz, Mainz, wie folgt festgelegt:

Erwachsene: 150,00 € plus 29,00 € Prüfungsgebühr

Jugendliche: 100,00 € plus 29,00 € Prüfungsgebühr

Behinderte (mit Ausweis) und sozial benachteiligte Personen (Hartz 4 Bescheid) beträgt die Gebühr ebenfalls 100,00 € plus 29,00 € Prüfungsgebühr



In dieser Lehrgangsgebühr sind die Schulungsunterlagen ( Lehrgangsmappen von der Firma Heintges ) enthalten.

 

Die Prüfungsgebühr in Höhe von 29,00 €, ist zusätzlich an die zuständige untere Fischereibehörde (Kreisverwaltung oder Stadtverwaltung) zu entrichten, wird aber meistens im Rahmen des Lehrganges bereits erhoben und von unseren Ausbildern weitergeleitet.

 

Informationen zu den Lehrgängen und deren Ausbilder finden Sie auf deren Internetseiten:

 

Homepage: http://bfv-trier.de/index.php/aktuelles/termine