Informationen zur Erlangung des Fischereischeins
Vorbereitung, Kosten und Ablauf der staatlichen Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz
Lehrgänge und Praxistage über unseren Bezirksverband
Angler Union 1922 e. V.
Allgemeines und Grundlagen
Was Sie zum Angeln in Deutschland benötigen
Einen „Angelschein“, wie er umgangssprachlich häufig genannt wird, gibt es eigentlich nicht. Wer in Deutschland angeln möchte, benötigt mehrere Nachweise und Genehmigungen. Mit der richtigen Vorbereitung ist der Weg zum Fischereischein jedoch gut überschaubar.
Was Sie zum Angeln benötigen
Staatliche Fischerprüfung
Die bestandene Prüfung bildet die Grundlage für den Fischereischein.
Fischereischein
Der Fischereischein wird nach bestandener Prüfung durch die zuständige Behörde ausgestellt.
Fischereierlaubnisschein
Für das jeweilige Gewässer benötigen Sie zusätzlich eine gültige Erlaubnis.
Die einfache Faustregel
- Ohne Vorbereitungslehrgang keine Fischerprüfung
- Ohne Fischerprüfung keinen Fischereischein
- Ohne Fischereischein keinen Fischereierlaubnisschein
- Ohne Fischereierlaubnisschein kein Angeln
Wichtiger Hinweis zum Fischereirecht
Das Fischereirecht ist in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland besitzt eigene gesetzliche Regelungen. Ein bundesweit einheitliches Fischereigesetz oder einen „Bundesangelschein“ gibt es nicht.
Außer in Niedersachsen benötigen Sie grundsätzlich einen Fischereischein. In Niedersachsen sind stattdessen ein Fischerprüfungszeugnis und ein Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer erforderlich.
Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz
Vorbereitung und gesetzliche Voraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der staatlichen Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz ist der erfolgreiche Abschluss eines Vorbereitungslehrgangs.
Kostenübersicht
Lehrgangs-, Praxis- und Prüfungsgebühren
Onlinelehrgang
bis 18 Jahre und ermäßigtOnline-Vorbereitungslehrgang ohne Praxistag
Onlinelehrgang inklusive Praxistag
bis 18 Jahre und ermäßigtVorbereitungslehrgang und verpflichtender Praxistag
Onlinelehrgang
ab 18 JahreOnline-Vorbereitungslehrgang ohne Praxistag
Onlinelehrgang inklusive Praxistag
ab 18 JahreVorbereitungslehrgang und verpflichtender Praxistag
Praxistag
8 Stunden praktische AusbildungEinzeln buchbarer Praxistag
Präsenzlehrgang
bis 18 Jahre und ermäßigtVorbereitungslehrgang in Präsenz
Präsenzlehrgang
ab 18 JahreVorbereitungslehrgang in Präsenz
Zusätzliche staatliche Prüfungsgebühr
Die Lehrgangsgebühren umfassen die Lehrgangsunterlagen. Die staatliche Prüfungsgebühr ist zusätzlich bei der zuständigen unteren Fischereibehörde, beispielsweise der Kreis- oder Stadtverwaltung, zu entrichten.
Prüfungstermine
Landeseinheitliche Termine in Rheinland-Pfalz
Die Fischerprüfungen finden in Rheinland-Pfalz vierteljährlich landeseinheitlich am ersten Freitag des jeweiligen Prüfungsmonats statt.
Voraussetzungen für die Zulassung
Diese Bedingungen müssen erfüllt sein
- Die Anmeldefrist wurde eingehalten.
- Der Nachweis über die mindestens 30-stündige Teilnahme am Vorbereitungslehrgang liegt vor.
- Ein achtstündiger Praxistag wurde absolviert.
- Am Prüfungstag erfolgt die Legitimation durch einen amtlichen Ausweis.
- Die schriftliche Einladung der Prüfungsbehörde wird vorgelegt.
- Das 13. Lebensjahr wurde vollendet.
- Die antragstellende Person ist nicht entmündigt.
- Der Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühr wird vorgelegt.
Die Fischereibehörde lädt die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber schriftlich unter Angabe von Ort und Beginn der Prüfung ein.
Hinweis zur Prüfungsgebühr
Eine Rückerstattung der gezahlten Prüfungsgebühr erfolgt weder bei Verhinderung noch bei einem Rücktritt während der Prüfung.
Ablauf der Prüfung
Aufbau, Prüfungsgebiete und Bearbeitungszeit
Die Prüfung wird schriftlich abgelegt. In begründeten Fällen kann der Prüfungsausschuss Ausnahmen zulassen.
Jeder Prüfling erhält einen von der obersten Fischereibehörde erstellten Fragebogen. Aus jedem der folgenden Prüfungsgebiete werden zehn Fragen gestellt:
Zu jeder Frage gibt es drei Antwortmöglichkeiten. Die richtige Antwort muss angekreuzt werden. Für die gesamte Prüfung stehen zwei Stunden zur Verfügung.
Wann ist die Prüfung bestanden?
Die staatliche Fischerprüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsgebiet mindestens sieben Fragen richtig beantwortet wurden.
Wurden nur in einem Prüfungsgebiet nicht genügend richtige Antworten erreicht, kann noch während des Prüfungstermins eine mündliche Nachprüfung erfolgen.
Nach der Prüfung
Prüfungszeugnis und Wiederholungsmöglichkeiten
Prüfung bestanden
Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Prüfungszeugnis, das von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses unterzeichnet wird.
Prüfung nicht bestanden
Eine nicht bestandene Fischerprüfung kann ausschließlich vollständig wiederholt werden.
Öffentlichkeit der Prüfung
Die Prüfung ist öffentlich. Vertreterinnen und Vertreter der oberen und der obersten Fischereibehörde können bei der Prüfung anwesend sein.