Informationen zur Erlangung des Fischereischeins

 

Vorbereitung, Kosten und Ablauf der staatlichen Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz

Lehrgänge und Praxistage über unseren Bezirksverband

Angler Union 1922 e. V.

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Allgemeines und Grundlagen

Was Sie zum Angeln in Deutschland benötigen

Einen „Angelschein“, wie er umgangssprachlich häufig genannt wird, gibt es eigentlich nicht. Wer in Deutschland angeln möchte, benötigt mehrere Nachweise und Genehmigungen. Mit der richtigen Vorbereitung ist der Weg zum Fischereischein jedoch gut überschaubar.

Was Sie zum Angeln benötigen

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Staatliche Fischerprüfung

Die bestandene Prüfung bildet die Grundlage für den Fischereischein.

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Fischereischein

Der Fischereischein wird nach bestandener Prüfung durch die zuständige Behörde ausgestellt.

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Fischereierlaubnisschein

Für das jeweilige Gewässer benötigen Sie zusätzlich eine gültige Erlaubnis.

Die einfache Faustregel

  1. Ohne Vorbereitungslehrgang keine Fischerprüfung
  2. Ohne Fischerprüfung keinen Fischereischein
  3. Ohne Fischereischein keinen Fischereierlaubnisschein
  4. Ohne Fischereierlaubnisschein kein Angeln

Wichtiger Hinweis zum Fischereirecht

Das Fischereirecht ist in Deutschland Ländersache. Jedes Bundesland besitzt eigene gesetzliche Regelungen. Ein bundesweit einheitliches Fischereigesetz oder einen „Bundesangelschein“ gibt es nicht.

Außer in Niedersachsen benötigen Sie grundsätzlich einen Fischereischein. In Niedersachsen sind stattdessen ein Fischerprüfungszeugnis und ein Fischereierlaubnisschein für das jeweilige Gewässer erforderlich.

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Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz

Vorbereitung und gesetzliche Voraussetzungen

Voraussetzung für die Teilnahme an der staatlichen Fischerprüfung in Rheinland-Pfalz ist der erfolgreiche Abschluss eines Vorbereitungslehrgangs.

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Kostenübersicht

Lehrgangs-, Praxis- und Prüfungsgebühren

Onlinelehrgang

bis 18 Jahre und ermäßigt
99 €

Online-Vorbereitungslehrgang ohne Praxistag

Onlinelehrgang

ab 18 Jahre
119 €

Online-Vorbereitungslehrgang ohne Praxistag

Praxistag

8 Stunden praktische Ausbildung
90 €

Einzeln buchbarer Praxistag

Präsenzlehrgang

bis 18 Jahre und ermäßigt
179 €

Vorbereitungslehrgang in Präsenz

Präsenzlehrgang

ab 18 Jahre
199 €

Vorbereitungslehrgang in Präsenz

Zusätzliche staatliche Prüfungsgebühr

Reguläre Prüfungsgebühr 50 €
Ermäßigte Prüfungsgebühr 40 €

Die Lehrgangsgebühren umfassen die Lehrgangsunterlagen. Die staatliche Prüfungsgebühr ist zusätzlich bei der zuständigen unteren Fischereibehörde, beispielsweise der Kreis- oder Stadtverwaltung, zu entrichten.

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Prüfungstermine

Landeseinheitliche Termine in Rheinland-Pfalz

Die Fischerprüfungen finden in Rheinland-Pfalz vierteljährlich landeseinheitlich am ersten Freitag des jeweiligen Prüfungsmonats statt.

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Voraussetzungen für die Zulassung

Diese Bedingungen müssen erfüllt sein

  • Die Anmeldefrist wurde eingehalten.
  • Der Nachweis über die mindestens 30-stündige Teilnahme am Vorbereitungslehrgang liegt vor.
  • Ein achtstündiger Praxistag wurde absolviert.
  • Am Prüfungstag erfolgt die Legitimation durch einen amtlichen Ausweis.
  • Die schriftliche Einladung der Prüfungsbehörde wird vorgelegt.
  • Das 13. Lebensjahr wurde vollendet.
  • Die antragstellende Person ist nicht entmündigt.
  • Der Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühr wird vorgelegt.

Die Fischereibehörde lädt die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber schriftlich unter Angabe von Ort und Beginn der Prüfung ein.

Hinweis zur Prüfungsgebühr

Eine Rückerstattung der gezahlten Prüfungsgebühr erfolgt weder bei Verhinderung noch bei einem Rücktritt während der Prüfung.

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Ablauf der Prüfung

Aufbau, Prüfungsgebiete und Bearbeitungszeit

Die Prüfung wird schriftlich abgelegt. In begründeten Fällen kann der Prüfungsausschuss Ausnahmen zulassen.

Jeder Prüfling erhält einen von der obersten Fischereibehörde erstellten Fragebogen. Aus jedem der folgenden Prüfungsgebiete werden zehn Fragen gestellt:

Allgemeine Fischkunde
Spezielle Fischkunde
Gewässerkunde
Gerätekunde
Gesetzeskunde

Zu jeder Frage gibt es drei Antwortmöglichkeiten. Die richtige Antwort muss angekreuzt werden. Für die gesamte Prüfung stehen zwei Stunden zur Verfügung.

Wann ist die Prüfung bestanden?

Die staatliche Fischerprüfung ist bestanden, wenn in jedem Prüfungsgebiet mindestens sieben Fragen richtig beantwortet wurden.

Wurden nur in einem Prüfungsgebiet nicht genügend richtige Antworten erreicht, kann noch während des Prüfungstermins eine mündliche Nachprüfung erfolgen.

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Nach der Prüfung

Prüfungszeugnis und Wiederholungsmöglichkeiten

Prüfung bestanden

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein Prüfungszeugnis, das von den Mitgliedern des Prüfungsausschusses unterzeichnet wird.

Prüfung nicht bestanden

Eine nicht bestandene Fischerprüfung kann ausschließlich vollständig wiederholt werden.

Öffentlichkeit der Prüfung

Die Prüfung ist öffentlich. Vertreterinnen und Vertreter der oberen und der obersten Fischereibehörde können bei der Prüfung anwesend sein.